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Haus Tobias
Bildungs- und Begegnungszentrum der
Klinikseelsorge im Bistum Augsburg

Assistierter Suizid

Montag, 09.02.2023

 

Hilfe zum Sterben oder Hilfe beim Sterben?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte Anfang 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert - und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Zugleich legten die Richter dem Gesetzgeber nahe, Missbrauch durch Schutzkonzepte zu verhindern.

Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe lässt viele ratlos zurück: einerseits wird das Recht des Einzelnen sich selbst zu töten und dabei die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen radikal gestärkt. Andererseits kann damit eine Ideologie gefördert werden, dass der assistiere Suizid sich als normale Form der Lebensbeendigung durchsetzt bis dahin, dass sich jemand aus einem familiären oder gesellschaftlichen vermeintlichen 'Kosten-Nutzen-Kalkül' das Leben nehmen will.

In dieser Frage gibt es keine gute, glatte Lösung; erst recht nicht, wenn ein Mensch derart leidet, dass er nach dem Tod verlangt. Aber es gibt Alternativen, die durchaus ihre Berechtigung haben: gute Begleitung am Lebensende, professionelle Palliativmedizin und –pflege, Ausbau der Hospizidee. Letztlich müssen alle Anstrengungen darauf gerichtet werden, bessere Möglichkeiten für ein erträgliches Lebensende zu schaffen. 

 

In Kooperation mit dem Akademischen Forum der Diözese Augsburg und dem St. Vinzenz-Hospiz Augsburg e.V.

Wo:
Haus St. Ulrich, Augsburg

Kosten:
6 €, Schüler*innen, Studierende frei

Referent/in:
Prof. Dr. Claudia Bausewein PhD MSc, Direktorin der

Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin (LMU München

Klinikum); Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für

Palliativmedizin e.V., München

 

Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Mitglied des Bayerischen Ethikrats, Augsburg

Anmeldung bis:
Akademisches Forum

Zielgruppe:
Interessierte

Uhrzeiten:
19:00 - 21:00 Uhr


Assistierter Suizid

Montag, 09.02.2023

 

Hilfe zum Sterben oder Hilfe beim Sterben?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte Anfang 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert - und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Zugleich legten die Richter dem Gesetzgeber nahe, Missbrauch durch Schutzkonzepte zu verhindern.

Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe lässt viele ratlos zurück: einerseits wird das Recht des Einzelnen sich selbst zu töten und dabei die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen radikal gestärkt. Andererseits kann damit eine Ideologie gefördert werden, dass der assistiere Suizid sich als normale Form der Lebensbeendigung durchsetzt bis dahin, dass sich jemand aus einem familiären oder gesellschaftlichen vermeintlichen 'Kosten-Nutzen-Kalkül' das Leben nehmen will.

In dieser Frage gibt es keine gute, glatte Lösung; erst recht nicht, wenn ein Mensch derart leidet, dass er nach dem Tod verlangt. Aber es gibt Alternativen, die durchaus ihre Berechtigung haben: gute Begleitung am Lebensende, professionelle Palliativmedizin und –pflege, Ausbau der Hospizidee. Letztlich müssen alle Anstrengungen darauf gerichtet werden, bessere Möglichkeiten für ein erträgliches Lebensende zu schaffen. 

 

In Kooperation mit dem Akademischen Forum der Diözese Augsburg und dem St. Vinzenz-Hospiz Augsburg e.V.

Wo:
Haus St. Ulrich, Augsburg

Kosten:
6 €, Schüler*innen, Studierende frei

Referent/in:
Prof. Dr. Claudia Bausewein PhD MSc, Direktorin der

Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin (LMU München

Klinikum); Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für

Palliativmedizin e.V., München

 

Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Mitglied des Bayerischen Ethikrats, Augsburg

Anmeldung bis:
Akademisches Forum

Zielgruppe:
Interessierte

Uhrzeiten:
19:00 - 21:00 Uhr