Das 35. Augsburger Hospiz- und Palliativgespräch nimmt nach dem Urteil des BVGs zum Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben das Thema der Suizidassistenz auf. Was bedeutet das Urteil für die deutsche/regionale Hospiz- und Palliativlandschaft? Wie verändert sich unsere Gesellschaft durch die neue Rechtsprechung? Ist dies eine „Entgötterung“ der „modernen“ Medizin: Ärztlich assistierter Suizid oder juristischer Verwaltungsakt? Wie kann Leben geschützt bleiben, Zwänge verhindert und die Übergriffe eines Neoliberalismus begrenzt werden?