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Betroffenenrechte (§§ 17 – 25 KDG): Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz sowie die staatlichen Gesetze (Bundesdatenschutzgesetz, Europäische Datenschutzgrundverordnung, etc.) räumen Ihnen als betroffene Person besondere und unabdingbare Rechte ein, über welche wir Sie im Folgenden informieren:
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in § 17 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (in Folge „KDG“ abgekürzt) im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen (sofern es im Zuständigkeitsbereich des Verantwortlichen liegt) unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (§ 18 KDG).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in § 19 KDG im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in § 20 KDG aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (§ 23 KDG).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das KDG verstößt (§ 48 KDG). Die betroffene Person kann dieses Recht bei der kirchlichen Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.
Kontakt Datenschutzbeauftragter: Diözese Augsburg Fachbereich Datenschutz Herr Stefan Frühwald Fronhof 4 86152 Augsburg
16. April 2021, EMDR-Methode für alle Therapeut*innen mit EMDR- Vorbildung 17. April 2021, KReST-Modell für Therapeut*innen mit Vorbildung in Traumatherapie bei Lutz Besser.